E Scooter mit Strassenzulassung

In der Schweiz zugelassene Elektro Scooter & Elektro Roller

Hier sind alle unsere Modelle aufgelistet, welche gemäss Art. 14 VTS und Art. 18 VTS nach dem Bundesamt für Strassen (Astra) zugelassen sind.

Aktive Filter
  • Gewicht: mehr als 50 kg
  • Leistung: 250 - 1000 Watt
2.940,00 CHF
(3 Gramm)
Sofort lieferbar

Der Yadea Style (DE38) vereint Top-Technologie mit einzigartigem Design und Yadea Spitzenqualität.

Technische Daten
Gewicht
mehr als 50 kg
Leistung
250 - 1000 Watt
High-Speed
20 km/h
Reichweite
51 - 100 km
Max. Reichweite
70 km
Max. Speed
20 - 25 km/h
Max. Leistung
400 Watt
Gewicht
55 kg
Führerschein
nicht nötig (ab 16 J.)
Strassenzulassung
Ja (Leicht-Motorfahrrad)

E Scooter mit Strassenzulassung

E Scooter werden immer beliebter und sind ein einfaches Mittel zur Fortbewegung. Vor allem in Städten können E Scooter optimal eingesetzt werden. Dabei stellt sich jedoch die Frage, ob es eine E Scooter Strassenzulassung gibt und was es dabei zu beachten gibt. Bei uns finden Sie E Scooter, die offiziell in der Schweiz zugelassen sind. Alle aufgelisteten Modelle verfügen also über eine E Scooter Strassenzulassung. Gemäss der Artikel 14 VTS und Artikel 18 VTS nach dem Bundesamt für Strassen (Astra) sind all unsere Modelle in der Schweiz zugelassen.

Bei uns erhalten Sie jedoch nicht nur Ihr Fahrzeug mit E Scooter Strassenzulassung, sondern auch Antworten auf Ihre Fragen. Zwar sind der Kauf und die Benutzung eines E Scooters im Grunde sehr einfach, jedoch ist vielen die rechtliche Lage noch nicht wirklich bekannt. Wir informieren Sie daher über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen rund um die E Scooter Strassenzulassung in der Schweiz.

Die E Scooter Strassenzulassung des ASTRA

Damit Modelle die E Scooter Strassenzulassung haben, müssen sie den Vorgaben des ASTRA für Leicht-Motorfahrräder, wozu E Scooter rechtlich gesehen zählen, entsprechen. Wenn das jeweilige Modell all den Anforderungen genügt, können Sie es ohne Probleme im Strassenverkehr in der Schweiz nutzen. Dazu benötigen Sie dann weder einen Ausweis noch einen Zulassungsschein. Auch eine Typengenehmigung bedarf es für die E Scooter Strassenzulassung nicht.

Die konkreten Anforderungen und Voraussetzungen des ASTRA für die E Scooter Strassenzulassung betreffen zunächst die Leistung des Modells. Dabei darf der E Scooter maximal mit 48 Volt und einer Dauerleistung von 500 Watt laufen. Zudem darf die Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, bzw. 25 km/h mit Tretunterstützung, nicht überschritten werden.

Ausserdem spielen die Beleuchtung sowie die Bremsen für dir E Scooter Strassenzulassung eine wichtige Rolle. Das jeweilige Modell muss daher sowohl ein funktionierendes Vorderlicht als auch ein intaktes Rücklicht haben. Zudem sind Bremsen an beiden Rädern des E Scooters vorgeschrieben. Wenn das Modell all diese Voraussetzungen, an Leistung, Beleuchtung und Bremsen, erfüllt, besitzt es eine gültige E Scooter Strassenzulassung. 

Eine Versicherungspflicht für eine E Scooter Strassenzulassung besteht in der Schweiz nicht, wenn die Höchstgeschwindigkeit bei 20km/h bzw. 25 km/h liegt. Natürlich können Sie eine Privathaftpflicht Versicherung abschliessen. Diese deckt jegliche Unfälle und Schäden eines normalen Velos ab, da normale E Scooter mit diesen quasi rechtlich gleichgesetzt sind. Bei schnelleren elektrischen Fahrzeugen sieht das Ganze dagegen schon anders aus. 

E Scooter Strassenzulassung und Nutzung im Strassenverkehr

Da E Scooter als Leicht-Motorfahrräder zählen, gelten für sie die gleichen Vorschriften wie für die klassischen Velos. Sie dürfen also durch eine E Scooter Strassenzulassung alle Flächen für den Fahrrad- und Fahrverkehr nutzen. Dazu zählen auch Velowege und Radwege. Verlaufen diese parallel zur Strasse, müssen Sie diese sogar benutzen. In Fussgängerzonen dürfen Sie lediglich dann fahren, wenn es dort ein Schild mit der Aufschrift „Velofahren gestattet“ gibt. Dann müssen Sie sich jedoch an die Schrittgeschwindigkeit halten.

Natürlich dürfen Sie mit der E Scooter Strassenzulassung auch auf Strassen fahren. Das Fahren auf dem Trottoir ist jedoch für E Scooter, ebenso wie für Velos, verboten. Auch Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren dürfen den E Scooter trotz Strassenzulassung nicht fahren. Allerdings benötigen Jugendliche im Alter von 14 bis 16 einen Führerausweis G oder M, um einen E Scooter in der Schweiz zu fahren. Alle älteren Menschen können einen E Scooter ohne Führerausweis fahren. Eine Helmpflicht besteht nicht, jedoch ist das Tragen eines Helms zu empfehlen.