Elektro Roller in der Schweiz einlösen

Wie löse ich meinen Elektro Roller in der Schweiz ein? 

Alle Elektro Roller aus unserem Sortiment, welche eine Strassenzulassung haben können nach der Lieferung direkt auf dem Strassenverkehrsamt eingelöst werden. Dazu müssen Sie analog wie beim Einlösen eines Benzinrollers eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Sie können anschliessend den Elektro Roller auf dem Strassenverkehrsamt einlösen. Die Elektroroller aus unserem Sortiment sind bereits vorgeführt. 

Die Elektro Scooter aus unserem Sortiment, welche max. 20 km/h fahren und eine Strassenzulassung besitzen, müssen nicht auf dem Strassenverkehrsamt angemeldet werden. Diese sind gleichgesetzt mit einem E Bike. 

1. Haftpflicht Versicherung abschliessen

Analog wie beim Einlösen eines Benzin Rollers, muss zuerst bei einem Versicherer eine Haftpflicht Versicherung abgeschlossen werden. Dazu genügt meist ein Anruf bei der Versicherung und diese senden den Versicherungs-Nachweis direkt an das Strassenverkehrsamt. 

2. Kontrollschilder auf dem Strassenverkehrsamt abholen und es kann losgehen

Wenn Sie Fragen zum Anmeldeprozess haben oder Unterstützung benötigen, sind wir gerne für Sie da:

E-Wheels
Grundstrasse 10
6343 Rotkreuz

info@e-wheels.ch
www.e-wheels.ch